Diese Webseite verwendet Cookies, die notwendig sind, um die Webseite zu nutzen. Weiterhin verwenden wir Dienste von Drittanbietern, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern (Website-Optmierung). Für die Verwendung bestimmter Dienste, benötigen wir Ihre Einwilligung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Technisch notwendige Cookies (Übersicht) Die notwendigen Cookies werden allein für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Webseite benötigt.
Javascipt Dieser Cookie (PHPSESSION) wird gesetzt, ob zu prüfen, ob Cookies generell verwendet werden können und speichert dies in einer eindeutigen ID.
Cookie-Verwaltung Diese Cookies ("cookiehinweis1","cookiedritt") speichert Ihre gewählte Einstellungen zum Cookie-Management.
Cookies von Drittanbietern (Hinweis) Derzeit verzichten wir auf Scripte von Drittanbietern auf der Webseite.
Anerkennung für Pflegekräfte Antrag zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Dezember hat die CDU Fraktion Neukirchen dass die Stadt Neukirchen die außergewöhnlichen Mehrbelastungen für Angestellte in pflegerischen Diensten besonders anerkennt.
Die Stadtverordnetenversammlung soll nach Vorstellung der Fraktion dazu beschließen, dass Angestellte in pflegerischen Diensten, die ihren ersten Wohnsitz in Neukirchen haben erhalten in Anerkennung ihrer geleisteten und noch zu leistenden Mehrbelastung durch Covid19 einen einmaligen Betrag, bzw. einen Wertgutschein erhalten.
„Wir sind der Auffassung, dass wir gerade den Menschen, die eine zusätzlich hohe Belastung in ihrem Beruf durch die Besonderheiten im Zusammenhang mit Covid19 haben, unseren Dank und unsere Anerkennung zeigen sollte“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Martin Theune.
Datenschutzhinweis:
Die Speicherung Ihrer E-Mail Adresse für unseren Newsletter wird erst nach Ihrer expliziten Einwilligung auf der Folgeseite vorgenommen. Weitere Informationen zu unserem Newsletter finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.