Die CDU Fraktion Neukirchen möchte, dass das Thema „Straßenausbaubeiträge“ in der Stadtverordnetenversammlung behandelt wird. Für die im August stattfindende Sitzung des Neukirchener Parlaments wurde ein entsprechender Antrag gestellt.
Der Magistrat soll beauftragt werden zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen möglich ist oder ob es finanziell vertretbar ist, auf die Erhebung dieser Beiträge gänzlich zu verzichten. Grund für die Initiative der Christdemokraten ist die Entscheidung des Hessischen Landtages, die bisher bestehende Pflicht zur Erhebung von Beiträgen aufzuheben und damit den Kommunen die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, ob weiterhin einmalige Beiträge erhoben werden oder ob das System auf wieder-kehrende Beiträge umgestellt wird. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, auf die Erhebung dieser Beiträge gänzlich zu verzichten. Weiterhin hat der Landtag die Möglichkeit geschaffen, dass einmalige Beiträge in Raten bis zu zwanzig Jahren aufgeteilt und die Zinsen für die Ratenzahlung von bisher 6% auf 2% reduziert werden. Sofern man sich für wiederkehrende Beiträge entscheidet, unterstützt das Land die Kommunen mit einem Ausgleich für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 20.000 € pro Abrechnungsgebiet. Als Abrechnungsgebiet können z.B. die jeweiligen Stadtteile festgelegt werden. Um sachgerecht über die zukünftige Vorgehensweise entscheiden zu können, müssen nach Ansicht der CDU Fraktion die notwenigen Fakten und Zahlen und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen vorliegen. „Falls die finanzielle Situation es zulässt, werden wir uns dafür einsetzen auf die Erhebung von Beiträgen zu verzichten“ erklärten Fraktionsvorsitzender Martin Theune und Stadtverbandsvorsitzender Jürgen Lepper in einer gemeinsamen Mitteilung. Nach Vorstellung der CDU sollte spätestens im Dezember diesen Jahres das Thema in der Stadtverordnetenversammlung abschließend behandelt werden.